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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,14706
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19 B ER (https://dejure.org/2020,14706)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2020 - L 8 BA 52/19 B ER (https://dejure.org/2020,14706)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - L 8 BA 52/19 B ER (https://dejure.org/2020,14706)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Diese hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 S. 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. zur Zuständigkeit der Einzugsstelle im Rahmen des Beitragseinzugs auch BSG Urt. v. 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - juris Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 47 Abs. 1, 52, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache als Streitwert anzusetzen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 ER - juris Rn. 38).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 8 R 287/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2011 - L 8 R 287/11 B ER - juris Rn. 18).
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Für beides ist - wie für die Hochrechnung gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV - bedingter Vorsatz erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. hierzu ausführlich BSG Urt. v. 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Dabei ist objektiv erforderlich, dass zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten des Sozialversicherungsrechts verletzt und subjektiv diese Pflichtverletzung zumindest bedingt vorsätzlich begangen worden ist (vgl. BSG Urt. v. 9.11.2011 - B 12 R 18/09 R - juris Rn. 25 ff. mwN; st. Rspr des Senats, vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 16.12.2016 - L 8 R 271/16 B ER - juris Rn. 16 mwN).
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Unerheblich ist zudem, ob der einmal entstandene Entgeltanspruch vom Arbeitnehmer (möglicherweise) nicht mehr realisiert werden kann (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.9.2018 - B 12 R 4/17 R - juris Rn. 15; Urt. v. 18.1.2018 - B 12 R 3/16 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R

    Forderung von Gesamtsozialversicherungs- und Umlagebeiträgen sowie von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Unerheblich ist zudem, ob der einmal entstandene Entgeltanspruch vom Arbeitnehmer (möglicherweise) nicht mehr realisiert werden kann (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.9.2018 - B 12 R 4/17 R - juris Rn. 15; Urt. v. 18.1.2018 - B 12 R 3/16 R - juris Rn. 15).
  • BFH, 23.10.2012 - VII R 41/10

    Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    (1) Wie der BFH bereits entschieden hat, bestehen gegen die Erhebung der Daten einer Taxi-Genossenschaft zur Feststellung der Voraussetzungen von Schwarzarbeit keine rechtlichen Bedenken (BFH Urt. v. 23.10.2012 - VII R 41/10 -, BFHE 239, 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 864/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine - wie hier erfolgte - Entscheidung über Beitragspflichten und die Anforderung von Beiträgen sowie der darauf entfallenden Nebenkosten einschließlich der Säumniszuschläge (vgl. zu Letzteren st. Rspr. des Senats, z.B. Beschl. v. 7.1.2011 - L 8 R 864/10 B ER - juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2016 - L 8 R 506/14

    Gestellung von Hostessen für Messen sowie Werbe- und Motorsportveranstaltungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - L 8 BA 52/19
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2019 - L 8 BA 140/18

    Zulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - L 8 R 271/16

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 8 BA 5/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Relevante Anhaltspunkte hierfür sind auch nicht ersichtlich (vgl. z.B. BGH Beschl. v. 24.9.2019 - 1 StR 346/18 - juris Rn. 30 zu § 266a StGB m.w.N.; Senatsbeschl. v. 17.2.2020 - L 8 BA 52/19 B ER - juris Rn. 22).
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